SCHUFA-Auskunft
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Einmal im Jahr hat Jeder das Recht auf eine kostenlose Auskunft der SCHUFA. Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO beinhaltet alle über Sie bei der SCHUFA gespeicherten Daten und ist z.B. geeignet für Vermieter, Arbeitgeber oder bei Finanzierungen.

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Schnell, einfach und direkt die - Auskunft nach Art. 15 DSGVO - beantragen

Einfach unten das Auftragsformular ausfüllen und Ihr Antrag wird direkt erstellt und gestellt.


Vermieter


Arbeitgeber


Finanzierung


Leasing

Geeignet für Vermieter, Arbeitgeber sowie zur Vorbereitung von Kredit- & Leasinganfragen

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Persönliche Daten

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Wahrscheinlichkeitswerte
Die Bearbeitungsdauer der Auskunftserstellung kann sich hier durch verlängern!
Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und werden ausschließlich für Ihren Antrag benötigt. Diese Daten sind für Ihre Auskunft nach Art. 15 DSGVO notwendig.
Bitte beachten Sie das Sie die gewünschte Auskunft an die von Ihnen angegebene Adresse per Post geschickt bekommen.

IHRE VORTEILE MIT Schufa-auskunft logo

Als freies und von jeglichen Auskunftsdateien unabhängiges Unternehmen sind wir nur Ihnen gegenüber verpflichtet und interessieren uns ausschließlich für Ihre Wünsche und Belange.
Für Sie bedutet das:

Express-Service!
Direkte Bearbeitung mit Versand
Schnell, einfach und kompetent
Fachkundiges Auskunftsersuchen
Zustellnachweis
Keine unnötigen monatlichen Abo-Kosten
Keine lästigen Telefonate
Keine unbequemen Fragen
Kein lästiges Verkaufsgespräch
Schufa-auskunft logo

Unsere Leistungen:

    Direkte Bearbeitung Ihres Auftrages durch selbstauskunft-direkt.com.
    Erstellung eines Auskunftsersuchens in schriftlicher Form für eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO, für die von Ihnen im Formular auf dieser Seite angegebene Person. Übermittlung des Auskunftsersuchens in Ihrem Namen an die SCHUFA Holding AG. Versand der durch selbstauskunft-direkt.com erstellten Dokumente inkl. Information der erfolgreichen Übermittlung Ihres Antrages auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO per Email an Sie.
    Für diesen Service entstehen einmalig Kosten in Höhe von nur 19,95 EUR inkl. MwSt., diese Servicegebühr können Sie bequem per Rechnung bezahlen.
    Die gewünschte Auskunft nach Art. 15 DSGVO selbst erhalten Sie in der Regel per Post direkt durch die SCHUFA Holding AG.

Unsere Empfehlung

Kontrollieren Sie Ihre Auskunft auf Richtigkeit und Aktualität. Veraltete oder falsche Daten können Ihre Bonität beeinflussen. Sollte dies so sein, reklamieren Sie dieses umgehend und lassen Sie sich Ihren Einwand schriftlich bestätigen. Damit Sie wissen, ob Ihre Reklamation auch entsprechend bearbeitet wurde, bitten Sie immer um eine aussagekräftige schriftliche Antwort.

IHRE SELBSTAUSKUNFT, für den eigenen Bedarf zur Kontrolle Ihrer Daten!

Presse und Datenschützer sind sich einig, fordern Sie regelmäßig Ihre Daten nach Art. 15 DSGVO an. Oft sind Daten falsch oder veraltet!


Unser Service für Sie

Wir erstellen Ihnen ein für Ihre Zwecke passendes professionelles Auskunftsersuchen. Sie ersparen sich somit das Suchen nach den dazu notwendigen Antragstexten, passenden Formulierungen oder Formularen. Anschließend versenden wir für Sie, dass Auskunftsersuchen an die Schufa Holding AG inkl. Information der erfolgreichen Zustellung für Sie. Durch die Nutzung unseres Service brauchen Sie oft keinen Personalausweis zu kopieren und zu versenden. Sie entgehen unangenehmen Telefonaten, ungewollten Abo`s oder kostenpflichtigen Produkten der Auskunftsdateien.
§


Was ist der Art. 15 DSGVO

Der Art. 15 DSGVO beinhaltet u.a., dass Sie von Unternehmen, welche Daten über Sie gespeichert haben einmal jährlich eine kostenlose Auskunft über Ihre Daten zusteht. Diese Auskunft muss in der Regel jedoch relativ umständlich und kompliziert angefordert werden. Oft versuchen Auskunftsdateien im Rahmen Ihrer Anforderung, Ihnen dabei ihre eigenen kostenpflichtige Produkte zu verkaufen. Diese sind meist recht teuer und/oder an Abo`s geknüpft. Für Sie als Verbraucher, der einmalig eine Auskunft über seine gespeicherten Daten benötigt, aber nicht immer sinnvoll.


Kontrolle

Kontrollieren Sie Ihre Auskunft auf Richtigkeit und Aktualität. Veraltete oder falsche Daten können Ihre Bonität beeinflussen. Sollte dies so sein, reklamieren Sie dieses umgehend und lassen Sie sich Ihren Einwand schriftlich bestätigen. Damit Sie wissen, ob Ihre Reklamation auch entsprechend bearbeitet wurde, bitten Sie immer um eine aussagekräftige schriftliche Antwort. Wir empfehlen grundsätzlich sich die Auskunft per Telefon von A-Z erklären zulassen. Somit können Sie ausschließen, dass Sie Informationen fasch interpretieren. Sollte Sie im Telefonat mit dem Auskunftsdienst Fehler feststellen, so reklamieren Sie diese direkt am Telefon und bitten darum diese schriftlich aufzunehmen.


Alles per Post

Sollten Sie statt der online Antragsstellung lieber eine postalische eigne Antragsstellung bevorzugen so ist die ebenfalls möglich. Füllen Sie bitte dazu das hierzu zum Download angebotene Formular aus. Legen Sie, wenn gewünscht, alle genannten Dokumente und Ausweispapiere ihrem Antrag bei und versenden diesen an die im Formuler angegebene Adresse. Dieser Service ist bis auf die Portokosten kostenlos. Nach erfolgter Bearbeitung Ihres Antrages auf eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO erhalten Sie Ihre Auskunft per Post zugesendet. Die Bearbeitungszeit beträgt nach den uns vorliegenden Informationen ca. 2-3 Wochen. zum unentgeltlichen postalichen Antrag...


Der Score und seine Bedeutung

Eines der wichtigsten Instrumente, mit denen die Auskunftei arbeitet, ist der Score. Er wird aus Ihren gesammelten Daten mit einer speziellen Software errechnet und legt fest, wie hoch Ihre Kreditwürdigkeit ist. Je höher der Score, desto besser wird Ihre Bonität eingestuft. Das Ergebnis der Berechnung hängt von mehreren Faktoren ab. Die wichtigsten sind einerseits Ihre Vertragstreue bei der Rückzahlung von vereinbarten Raten, andererseits aber vor allem die Höhe Ihrer Kreditbelastungen sowie eventuelle Ausfälle in der Vergangenheit.

Wenn Sie eine SCHUFA-Auskunft beantragen, können sie in dem entsprechenden Formular das Kästchen "Wahrscheinlichkeitswerte" ankreuzen oder anklicken, um Ihren Score zu erfahren.

Der Score - die so genannte Basisscore Tabelle - legt die Risikoeinschätzung wie folgt fest:

100 % - 97,5 % das Risiko ist sehr gering
97,5 % - 95 % das Risiko ist gering bis überschaubar
95 % - 90 % das Risiko ist zufrieden stellend bis leicht erhöht
90 % - 80 % das Risiko ist deutlich erhöht bis hoch
80 % - 50 % das Risiko ist sehr hoch
niedriger als 50% das Risiko wird als sehr kritisch angesehen


Wahrscheinlichkeitswerte

Wenn Sie eine Auskunft anfordern, erhalten Sie auch eine Tabelle mit Wahrscheinlichkeitswerten für verschiedene Branchen.
Die Werte für Banken haben wir nicht angeführt. Darüber hinaus gibt es diese Werte u.a. für den Handel, für Telefonanbieter, für Hypothekengeschäfte, Freiberufler, Kleingewerbe und Versandhandel.
Die Tabelle enthält eine Ratingstufe, Scorewerte und die Erfüllungswahrscheinlichkeit sowie eine Risikobewertung bei den einzelnen Datenarten. Hier benutzt z.B. die SCHUFA Holding AG folgende Symbole für die Risikobewertung:

für ein deutlich unterdurchschnittliches Risiko ++
für ein unterdurchschnittliches Risiko +
für ein durchschnittliches Risiko o
für ein überdurchschnittliches Risiko -
für ein deutlich überdurchschnittliches Risiko --
für "nicht verwendet" n/v


Wichtiger als die Risikoeinstufung in der Auskunft ist aber die Bewertung am Ende der Tabelle unter "Bedeutung insgesamt". Hier werden alle Daten nochmal zusammengefasst interpretiert und benotet.